3. Sofortmaßnahme: Abschaffung von Umlaufsperren

Umlaufsperren sind Bügel (siehe Bild) die den Radverkehr daran hindern sollen, z.B. ungebremst auf eine querende Fahrbahn fahren zu können. Diese Umlaufsperren müssen laut der AGFS (Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte) abgeschafft werden, denn zeitgemäße Verkehrslösungen sehen mittlerweile anders aus.

Worin besteht das Problem?
Umlaufsperren behindern den Radverkehr und stellen ein zusätzliches Unfallrisiko dar.
 Viele Umlaufsperren sich so angebracht, dass Lastenräder und Räder mit Anhänger diesen nicht passieren können. Oft sind die Umlaufsperren so eng gesetzt, dass selbst Fahrräder mit Taschen nicht oder nur durch versetzen der Räder passieren können.

Rechtlicher Verweis: (Kapitel 11.1.10 ERA)
Sind Umlaufsperren auf Radwegen zwingend erforderlich, so ist eine Einfahrtbreite, abhängig von der Wegebreite von 1,15m bis 1,5m einzuhalten. Umlaufsperren müssen rot-weiß gestreift und beleuchtet sein. Zwischen den Umlaufsperren ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Diese Kriterien erfüllen die Gütersloher Umlaufsperren nicht (Ausnahmen sind natürlich nicht ausgeschlossen).

Umlaufsperre in der Georgstraße zum Parkplatz Minipreis an der Brockhäger Str.:

Aufwand: Arbeitszeit zum Festlegen der Maßnahme, Abschneiden und Entsorgen der Sperren.

Vorteile: notwendige Maßnahme um in der AGFS zu verbleiben; sofortige Umzusetzen möglich; Förderung des Radverkehrs; geringe Kosten; Wiederherstellung der Rechtssicherheit;

Nachteile: keine