Kartierung der Allee an der B61
Ziel unseres Engagements ist es, dass die Allee entlang der B61 geschützt und gepflegt wird.
Dazu haben wir beim LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) beantragt, dass eine Aufnahme der Allee an der B61 zwischen Bielefeld-Ummeln bis Gütersloh und weiter bis nach Rheda-Wiedenbrück ins Allee-Kataster erfolgt.
Die Unterlagen sind unter diesem Link zu finden.
Der LANUV schreibt am 05.12.2019 dazu:
Die Bearbeitung Ihres Hinweises auf möglicherweise weitere als „gesetzlich geschützte Allee“ zu beurteilende Abschnitte der B61 läuft noch. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Entscheidung in einem solchen grenzwertigen Fall nicht vorschnell vom Schreibtisch aus treffen möchte (sobald der Anteil der Lücken und Unterbrechungen im Verlauf über > 50% liegt, sprechen wir nicht mehr von einer geschützten Allee, dieses Kriterium ist naturgemäß etwas vage und die Grenzen der Beurteilung fließend).
Die Allee zeigt mittlerweile viele große Lücken, die heute eine Bewertung als "schützenswerte" Allee schwierig machen.
Neue Anpflanzungen sind an der Allee nicht zu entdecken.
Die Pflege obliegt Straßen.NRW.
Hinweis zum Erlass „Sicherung und Entwicklung von Alleen an Bundes- und Landesstraßen“:
Dieser verdeutlicht, dass innerhalb alte Alleen durchaus wieder Bäume nachgepflanzt werden dürften.
§ 41 LNatSchG NRW – Alleen
(zu § 29 Absatz 3 des Bundesnaturschutzgesetzes)
(3) Um den Alleenbestand nachhaltig zu sichern und zu entwickeln, sollen von den für die öffentlichen Verkehrsflächen zuständigen Behörden rechtzeitig und in ausreichendem Umfang Neuanpflanzungen vorgenommen werden. Andere Behörden können im Rahmen ihrer Zuständigkeit, insbesondere bei der Festsetzung von Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der Eingriffsregelung, entsprechende Sicherungs- und Entwicklungsmaßnahmen ergreifen.